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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Tarifprüfung, Wechsel und Vertrag. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.

Fragen und Antworten

Tarifprüfung und Kosten

Kostet mich die Tarifprüfung etwas?

Nein. Auch wenn Sie sich gegen einen Wechsel entscheiden, zahlen Sie nichts. Ich erhalte eine Provision, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Welche Versorger vergleichen Sie?

Ich vergleiche die Tarife von derzeit über 100 Versorgern. Eine Auswahl der bekanntesten sehen Sie auf der Startseite. Ist Ihr jetziger Tarif besser als das, was ich anbieten kann, sage ich Ihnen das.

Geht das auch ohne Hausbesuch?

Ja. Sie schicken mir Ihre letzte Jahresabrechnung, ich erstelle daraus ein Angebot und bespreche es mit Ihnen online. Wenn es für Sie passt, unterschreiben Sie es.

Was brauche ich für den Termin?

Ihre letzte Jahresabrechnung für Strom oder Gas. Wenn Sie Ihren Vertrag zur Hand haben, hilft das bei Laufzeit und Kündigungsfrist.

Der Wechsel

Kann beim Wechsel der Strom oder das Gas ausfallen?

Nein. Ein Wechsel ändert nur, von wem Ihre Rechnung kommt. Zähler und Leitungen bleiben dieselben. Liefert ein Versorger einmal nicht, übernimmt der örtliche Grundversorger die Ersatzversorgung, längstens drei Monate. Das gilt für Anschlüsse in Niederspannung und Niederdruck, also für Haushalte und die meisten kleinen Betriebe.

Wer kündigt meinen alten Vertrag?

In der Regel der neue Versorger, mit Ihrer Vollmacht. Eine Ausnahme ist die Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung. Diese schicken Sie am besten selbst ab, damit sie rechtzeitig beim Versorger ist. Sagen Sie mir dann Bescheid, dass Sie schon gekündigt haben.

Wie lange dauert ein Wechsel?

Entscheidend ist, wie lange Ihr jetziger Vertrag noch läuft. Der Wechsel selbst darf höchstens drei Wochen dauern. Bei Strom ist er technisch inzwischen an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich. Den Lieferbeginn nennt Ihnen der neue Versorger in seiner Bestätigung.

Bekomme ich vom alten Versorger noch eine Rechnung?

Ja, die Schlussrechnung. Er muss sie Ihnen spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung schicken. Notieren Sie am Wechseltag Ihren Zählerstand, dann können Sie die Rechnung prüfen.

Vertrag und Kündigung

Kann ich es mir nach dem Abschluss anders überlegen?

Als Verbraucher ja. Einen Vertrag, der bei Ihnen zu Hause oder online zustande kommt, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wie das geht, steht in der Widerrufsbelehrung, die Sie mit dem Vertrag erhalten.

Ich bin in der Grundversorgung. Wie schnell komme ich heraus?

Mit einer Frist von zwei Wochen. Die Kündigung übernimmt beim Wechsel in der Regel der neue Versorger.

Mein Versorger erhöht den Preis. Komme ich früher aus dem Vertrag?

In der Regel ja. Teilt Ihr Versorger Ihnen eine Preiserhöhung mit, können Sie ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem der neue Preis gilt. Die Kündigung muss vorher bei ihm sein. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn nur eine geänderte Umsatzsteuer weitergegeben wird.

Ich ziehe um. Was passiert mit meinem Vertrag?

Als Haushaltskunde können Sie bei einem Umzug mit sechs Wochen Frist kündigen. Das gilt nicht, wenn Ihr Versorger Ihnen innerhalb von zwei Wochen anbietet, Sie an der neuen Adresse zu den gleichen Bedingungen weiter zu beliefern, und das dort möglich ist. In der Grundversorgung gilt ohnehin die Frist von zwei Wochen.

Wie lange bin ich an einen neuen Vertrag gebunden?

Das steht in Ihrem Angebot. Für Verbraucher gilt: Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und Sie können mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Das gilt für Verträge, die seit März 2022 geschlossen wurden.

Für Betriebe

Gelten für Betriebe dieselben Regeln?

Nicht alle. Ein gesetzliches Widerrufsrecht haben nur Verbraucher. Auch die Grenzen für Laufzeiten und Kündigungsfristen und das Kündigungsrecht beim Umzug gelten für Betriebe nicht automatisch. Was in Ihrem Vertrag steht, gehen wir vor der Unterschrift gemeinsam durch.

Stand: Oktober 2026. Die Antworten geben die Rechtslage vereinfacht wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur weiter.

Begriffe kurz erklärt

Diese Wörter stehen auf fast jeder Abrechnung und in jedem Angebot.

Arbeitspreis
Der Preis für jede verbrauchte Kilowattstunde, angegeben in Cent.
Grundpreis
Ein fester Betrag im Monat oder im Jahr, unabhängig vom Verbrauch.
Abschlag
Ihre monatliche Vorauszahlung. Sie wird mit der Jahresabrechnung verrechnet.
Kilowattstunde
Die Einheit für verbrauchte Energie, kurz kWh. Ein Gerät mit 1.000 Watt verbraucht in einer Stunde eine Kilowattstunde.
Zählernummer
Die Nummer Ihres Zählers. Sie steht auf dem Gerät und auf der Abrechnung.
Marktlokations-ID
Eine elfstellige Nummer für Ihre Verbrauchsstelle, kurz MaLo-ID. Mit ihr findet der neue Versorger Ihren Anschluss.
Grundversorgung
Der Tarif des örtlichen Grundversorgers. In ihm ist, wer nie einen anderen Tarif gewählt hat. Er ist mit zwei Wochen Frist kündbar.
Ersatzversorgung
Sie springt ein, wenn ein Versorger nicht liefert, und dauert längstens drei Monate.
Preisgarantie
Der Preis ist für eine feste Zeit zugesagt. Steuern und Abgaben sind davon oft ausgenommen.
Erstlaufzeit
Die Zeit, für die Sie sich beim Abschluss binden. Für Verbraucher sind es höchstens zwei Jahre.
Netzbetreiber
Das Unternehmen, dem die Leitungen gehören. Es bleibt bei einem Wechsel dasselbe und ist bei Störungen zuständig.
Sonderkündigungsrecht
Das Recht, vor Ablauf der Laufzeit zu kündigen, zum Beispiel nach einer Preiserhöhung oder, für Haushaltskunden, bei einem Umzug.

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